VG Schöllkrippen (Druckversion)

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig. Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen

Fristen

Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • deutscher Kartenführerschein
    • bisheriger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung ü

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei (fristgerechter) Verlängerung in der Regel: 32,90 EUR.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.10.2023
http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen