VG Schöllkrippen (Druckversion)

Wirtschafts-Identifikationsnummer, Beantragung

Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.

Beschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.

Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.

Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.

Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Verfahrensablauf

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 14.01.2024
http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen