Arbeitsschutz
Arbeitsschutz bewahrt die Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen am Arbeitsplatz. Auch die Gesundheitsförderung sowie die Mobilisierung der körperlichen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten gehören zum Arbeitsschutz.
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten, Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
- Explosionsgefährliche Stoffe, Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
- Explosionsgefährliche Stoffe, Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
- Feuerwerk, Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Kündigungsschutz, Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
- Lenk- und Ruhezeiten, Überwachung
- Mutterschutz, Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
- Sonn- und Feiertage, Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige
- Berufskrankheit, Anzeige bei Verdacht
- Bergbau, Erklärung der Bestellung einer Aufsichtsperson
- Arbeitsschutzmanagementsystem, Beratung und Prüfung auf der Grundlage von OHRIS
- Arbeitsschutzorganisation in Betrieben, Durchführung von Prüfungen
- Arbeitssicherheit, Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Arbeitsunfälle, Schadensfälle und Berufskrankheiten, Durchführung von Untersuchungen
- Arbeitszeit, Beantragung einer Verlängerung für Beschäftigte eines Saison- und Kampagnebetriebs
- Asbesthaltige Materialien, Anzeige von Tätigkeiten
- Bauarbeiterschutz, Überwachung
- Bauvorhaben, Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
- Überwachungsbedürftige Anlagen, Kontrolle
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