VG Schöllkrippen (Druckversion)

Bauabnahme

Am Ende des Bauprojekts steht die Bauabnahme durch die Bauherrin oder den Bauherrn beziehungsweise die Behörde. Für bestimmte Bauten ist eine behördliche Bauabnahme vorgeschrieben.

http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/lebenslagen