Behörden: Berufsbusfahrer aus Schöllkrippen beklagt lange Wartezeiten bei Terminvergabe für Antrag - Auch Abholen nur mit Termin
SCHÖLLKRIPPEN Drei Monate bis zum neuen Führerschein: Main-Echo-Leser Wolfgang Bopp aus Schöllkrippen hat sich bei unserem Medienhaus über die lange Wartezeit für den Führerscheinantrag beklagt. Vier Wochen Warten bis zum Termin für den Antrag, weitere vier Wochen für den Druck, erneut vier Wochen bis zum Abholtermin.
Der Berufsbusfahrer erhält seinen neuen Führerschein deshalb erst wenige Tage vor Ablauf des alten. Beim letzten Mal habe das nur drei Wochen gedauert, erzählt Bopp. Dass man für den Antrag einen Termin braucht, sei verständlich, aber: »Dass man zum Abholen auch einen Termin machen muss, ist nicht nachvollziehbar als Bürger. Das dauert zwei Minuten.«
Bereits am 14. Juli berichtete unser Medienhaus über die langen Wartezeiten beim Führerscheinantrag im Rathaus der Stadt Aschaffenburg. In dem Artikel war noch vermerkt, dass die Bearbeitungszeit bei der Führerscheinstelle des Landkreises deutlich kürzer sei als in der Stadt. Bopps Schilderung legt nun etwas anderes nahe.
Erhöhtes AufkommenDie Pressestelle des Landkreises erläutert dazu: Die Bearbeitungszeit von Führerscheinanträgen habe sich nicht geändert und betrüge in der Regel drei bis vier Wochen. Aktuell sei ein erhöhtes Aufkommen an Anträgen erkennbar, was mit dem pandemiebedingten verzögerten Andrang in den Fahrschulen und Pflichtumtauschen der alten Papierführerscheine zusammenhänge. Das führe zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe, derzeit vier bis fünf Wochen. Wer das umgehen möchte, könne seinen ausgefüllten Antrag auch postalisch beim Landratsamt einreichen.
Und wie ist es mit dem Abholen? Das kommt darauf an, um welchen Antrag es geht. Die gängigsten Beispiele sind laut Pressestelle der Erstantrag (wer zuvor noch gar keinen Führerschein hatte oder ihn für eine weitere Klasse erwirbt) und der Führerscheinumtausch. Wer einen Erstantrag stellt, gebe diesen bereits am Beginn der Fahrschulausbildung ab, erläutert Sven Simon vom Landratsamt. Oft übernehme das auch die Fahrschule. Sobald der Fahrschüler den Termin der praktischen Prüfung kennt, könne er online einen Abholtermin für den Prüfungstag oder einen der folgenden Tage buchen, um mit bestandener Prüfung den Führerschein abzuholen. Anders sieht es aus, wenn ein Führerschein nur umgetauscht wird. »Eine Abholung ist hier nicht mehr notwendig, da der neue Führerschein von der Bundesdruckerei direkt an den Führerscheininhaber gesandt wird«, so Simon.
Und wie läuft es im Fall des Berufsbusfahrers Bopp aus Schöllkrippen? In diesen Fällen sei nicht vorgesehen, den Führerschein an den Inhaber zu schicken, sagt Simon. Dies liege an den Anforderungen des Vorgangs wie Eignungsüberprüfung oder Vorlage von Gutachten.
Wunschtermin buchenMit einem abgelaufenen Bus- oder Lkw-Führerschein dürften Berufskraftfahrer auch nicht weiterfahren, das stelle sogar eine Straftat dar. Laut Simon wird der Busfahrer aber angesprochen, wenn er für den Antrag in der Führerscheinstelle ist, ab wann der Schein abholbereit sein wird. »So kann der Kunde sofort nach Beantragung seinen Wunschtermin buchen.« kluka/caw
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