Geflügel muss geimpft werden
Main-Echo Pressespiegel

Geflügel muss geimpft werden

SCHÖLLKRIPPEN  Ei­ne Imp­fung zur Be­kämp­fung der New­cast­le-Krank­heit bei Ge­flü­gel muss vier­tel­jähr­lich wie­der­holt (auf­ge­frischt) wer­den. Nun gibt es am Sams­tag, 4. Fe­bruar, die nächs­ten Ter­mi­ne in der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Sc­höllkrip­pen.

Laut Mitteilung der Gemeinde sind seinerzeit ausgegebene Impfbescheinigungen mitzubringen. Eventuell neu hinzugekommene Tierhalter müssen die Erstimpfung vornehmen lassen.

Die Geflügelhalter werden gebeten, zum Termin ein gereinigtes, möglichst dunkles Gefäß (zum Beispiel Flasche) mitzubringen. Der Impfstoff muss schnellstmöglich nach Auflösung an die Tiere verabreicht werden, da seine immunisierenden Eigenschaften höchstens zwei Stunden erhalten bleiben. Zu beachten ist weiterhin, dass den Hühnern zwölf Stunden vor der Impfung kein Trinkwasser verabreicht wird und die Trinkgefäße gereinigt und desinfiziert werden müssen.

Die Termine im Überblick

Rathaus Kleinkahl von 8 bis 8.20 Uhr.

Rathaus Westerngrund von 8.30 bis 8.50 Uhr.

Rathaus Krombach von 9.30 bis 9.50 Uhr.

Gemeindekanzlei Blankenbach von 10 bis 10.20 Uhr.

Gemeindekanzlei Sommerkahl von 10.30 bis 10.50 Uhr.

Tierarztpraxis Höfler Schöllkrippen von 11 bis 11.30 Uhr.

02.02.2023
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