Ziel: Keine Konkurrenz zu Geschäften im Ortskern
Main-Echo Pressespiegel

Ziel: Keine Konkurrenz zu Geschäften im Ortskern

Gemeinderat: Festlegungen für neues Gewerbegebiet in Schöllkrippen - Online-Händler dürfen sich ansiedeln
SCHÖLLKRIPPEN  Im er­wei­ter­ten Ge­wer­be­ge­biet »Sch­loss­wie­sen - Stock­wie­sen« in Sc­höllkrip­pen dür­fen sich kei­ne Ein­zel­han­dels­be­trie­be für Wa­ren des täg­li­chen Be­darfs an­sie­deln. Gleich­zei­tig wur­de die bis­he­ri­ge Be­schrän­kung auf pro­du­zie­ren­des Ge­wer­be zu­rück­ge­nom­men.

Somit können sich im neuen Gewerbegebiet beispielsweise auch Betriebe ansiedeln, die sich auf den Online-Handel spezialisiert haben. Diese Beschlüsse fasste der Marktgemeinderat Schöllkrippen am Montagabend einstimmig.

Zuvor hatte Christine Richter vom Bauatelier Richter/Schäffner Aschaffenburg die Stellungnahmen der Behörden zum Bebauungsplan (B-Plan) »Schlosswiesen - Stockwiesen, 1. Erweiterung Gewerbegebiet« erläutert.

Demnach hat sich zum einen die Bauaufsicht am Landratsamt wegen der Festlegung der Art der Betriebe geäußert. Dabei lenkte Michael Pfarr (CSU) den Blick auf den Online-Handel. Die Ansiedlung solcher Betriebe wäre nach der bisherigen Definition, dass nur produzierendes Gewerbe zulässig sein sollte, nicht möglich gewesen. »Mit jeder Einschränkung verringern wir das Interesse«, befürchtete er.

Trotz Richters Anmerkung, dass mit dem Wegfall der Beschränkung auf produzierendes Gewerbe eine andere Richtung eingeschlagen werde, war sich das Gremium einig, dass nur Betriebe für Waren des täglichen Bedarfs außen vor bleiben sollen. Dazu zählen laut Richter neben Lebensmitteln und Getränken auch Drogeriewaren. Mit dieser Einschränkung soll gewährleistet werden, dass der Ortskern mit seinen Versorgungsangeboten nicht geschädigt wird.

Danach stellte das Gremium fest, dass wegen der Ausgleichsfläche noch Klärungsbedarf mit der unteren Naturschutzbehörde besteht, da sich im Bereich der Zuwegung einige Veränderungen ergeben hätten.

Keine Probleme verursacht laut Richter der Verzicht auf die Festsetzung, dass Dächer begrünt werden müssten. Die Naturschutzbehörde sei damit einverstanden, dass zum Ausgleich die Bepflanzungsanteile erhöht werden. Vorschläge zu den Pflanzen habe sie bereits gemacht.

Keine Bedenken der Bürger

Abschließend erklärte Richter, dass Hinweise nur von den beiden genannten Behörden gekommen seien; die übrigen hätten keine Bedenken geäußert. Bürgermeister Marc Babo (CSU) ergänzte, dass auch von den Bürgern keine Stellungnahmen eingegangen seien.

Die beschlossenen Änderungen sollen nun erneut öffentlich ausgelegt werden.

27.04.2021
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