Ziel: Tempo 30 in Hofstädten und Schneppenbach
Main-Echo Pressespiegel

Ziel: Tempo 30 in Hofstädten und Schneppenbach

Verkehr: Marktgemeinderat Schöllkrippen billigt Antrag an die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts
SCHÖLLKRIPPEN  Wenn es nach dem Markt­ge­mein­de­rat Sc­höllkrip­pen geht, soll in der Spessart­stra­ße in Hof­städ­ten künf­tig Tem­po 30 gel­ten. Eben­so in Sch­nep­pen­bach, be­gin­nend auf Höhe des Möbel­zen­trums bis zum Orts­aus­gang Rich­tung Hof­städ­ten. So zumindest lautet der Antrag, der bei der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Aschaffenburg eingereicht werden soll.
Der Gemeinderat billigte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die dafür notwendigen Begründungen und folgte außerdem der Anregung von Marco Schmitt (CSU), den Antrag um eine Anordnung für Tempo 50 zwischen Schöllkrippen und Schneppenbach zu ergänzen. Vor allem auf Höhe der Abzweigung zum Baugebiet Kestäcker sei diese Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll.
Ortsschild neu platzieren
Laut Mike Steigerwald (FW) sollte das Ortsschild in diesem Bereich am besten so platziert werden, dass die Übergänge von Ort zu Ort quasi fließend wären.
Bürgermeister Marc Babo (CSU) erinnerte an den Beschluss in einer früheren Sitzung, die Einführung von Tempo 30 unter anderem in der Waagstraße in Schöllkrippen zu beantragen. Seinerzeit habe Michael Pfarr (CSU) darauf hingewiesen, dass es auch in den beiden Ortsteilen neuralgische Bereiche, etwa am Kindergarten in Hofstädten oder im Kreuzungsbereich nach Westerngrund in Schneppenbach, gebe. Daraufhin sei schon damals beschlossen worden, den Antrag zu erweitern.
Die von der Verwaltung mittlerweile erarbeiteten Begründungen wurden in der jüngsten Sitzung von einigen Ratsmitgliedern noch ergänzt. Unter anderem betonte Stephan Roth-Oberlies (Grüne), dass unbedingt auf die teilweise fehlenden Gehwege in Hofstädten und die hohe Frequentierung durch Radfahrer hingewiesen werden müsse.
Bereits früher wurde außerdem mitgeteilt, dass der Antrag deshalb bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden müsse, weil es sich vorwiegend um Staatsstraßen handele. Die Gemeinde sei somit nicht der Baulastträger und könne daher auch keine diesbezüglichen Entscheidungen treffen. mst
24.04.2023
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