Kommunale Bücherei / Bibliothek, Erlass einer Benutzungsordnung
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.
Beschreibung
Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.
Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:
- Arten und Ziele der Nutzung
- Benutzerkreis
- Anmeldung
- Leihfrist und Rückgabe von Medien
- Beschränkung der Ausleihe
- Vorbestellungen
- Verhalten in der Bücherei oder Bibliothek
- Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer
Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.
Verwandte Lebenslagen
- Kulturelle Angebote
Verwandte Themen
- Kommunale Bücherei / Bibliothek, Ausleihe
- Kommunale Bücherei / Bibliothek, Beantragung eines Ausweises
- Bibliotheksverbund, Recherche, Online-Fernleihe und Direktlieferung
- Staatsbibliothek, Recherche und Ausleihe
Zuständiges Amt
Kontakt
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63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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Kontakt VG
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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