VG Schöllkrippen (Druckversion)

Wohnraum, Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.

Beschreibung

Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.

Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".

Verwandte Lebenslagen

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Finanzielle und sonstige Hilfen
  • Bauplanung
  • Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Verwandte Themen

  • Freiwillige kommunale Leistung, Beantragung
  • Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung, Allgemeine Informationen

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-0
+49 6024 6735-99
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 08.12.2023
http://www.gemeinde-blankenbach.de/