VG Schöllkrippen (Druckversion)

Kommunale Fernwärmeversorgung, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

  • Ver- und Entsorgung

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-0
+49 6024 6735-99
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2023
http://www.gemeinde-blankenbach.de/