VG Schöllkrippen (Druckversion)

Kommunale Bäder, Zahlung der Benutzungsgebühren

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Beschreibung

Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Verwandte Lebenslagen

  • Bewirtschaftung

Verwandte Themen

  • Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen
  • Kommunale Bäder, Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-0
+49 6024 6735-99
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.03.2023
http://www.gemeinde-blankenbach.de/