Gärtnermeisterprüfung, Anmeldung
Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, die Aufgaben eines Gärtnermeisters/einer Gärtnermeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen.
Beschreibung
Es ist ein Antrag auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung erforderlich. Die Prüfung erfolgt getrennt nach Fachrichtungen.
Zuständig sind:
a) in den Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei und Friedhofsgärtnerei
- die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Landshut-Schönbrunn, für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
- die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
b) in der Fachrichtung Gemüsebau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gemüsebau, Fürth
c) in den Fachrichtungen Baumschule und Obstbau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim
d) in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- die die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Landshut-Schönbrunn, für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
- die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Veitshöchheim, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
Voraussetzungen
- Zeugnis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft
- Nachweise über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Gartenbau
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
- Betriebliche Berufsausbildung
- Weiterbildung
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