Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Pflege-Pauschbetrag für Pflegeperson, Beantragung

Bei Pflegeleistungen können Sie einen Pflege-Pauschbetrag beantragen.

Beschreibung

Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege eines Angehörigen erwachsen, kann er anstelle des Nachweises der tatsächlichen Aufwendungen einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen (Pflege-Pauschbetrag).

Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Pflege entweder in seiner Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt und er dafür keine Einnahmen erhält. Insoweit unschädlich ist das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses empfangene Pflegegeld. Ansonsten schließen Einnahmen der Pflegeperson für die Pflege unabhängig von ihrer Höhe die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags aus. Hierzu gehört grundsätzlich auch das weitergeleitete Pflegegeld. Der Ausschluss von der Gewährung des Pflege-Pauschbetrags kommt dann nicht in Betracht, wenn das Pflegegeld lediglich treuhänderisch für den Pflegebedürftigen verwaltet wird und damit ausschließlich Aufwendungen des Pflegebedürftigen bestritten werden. In diesem Fall ist die konkrete Verwendung des Pflegegeldes nachzuweisen und ggf. nachträglich noch eine Vermögenstrennung durchzuführen.

Voraussetzung für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ist die Angabe der erteilen Identifikationsnummer der gepflegten Person. Als Pflege-Pauschbetrag werden gewährt: 600 EUR, wenn für die gepflegte Person der Pflegegrad 2 festgestellt worden ist, 1.100 EUR bei Pflegegrad 3, sowie 1.800 EUR bei Pflegegrad 4 oder 5 oder wenn die gepflegte Person hilflos ist (Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis). Wird ein Pflegebedürftiger von mehreren Steuerpflichtigen unentgeltlich gepflegt, wird der Pflege-Pauschbetrag aufgeteilt.

Voraussetzungen

  • Es entstehen Aufwendungen durch die persönliche Pflege.
  • Es wird eine pflegebedürftige Person (ab Pflegegrad 2) gepflegt.
  • Die Pflegeperson erhält keine Einnahmen.
  • Die Pflege erfolgt in der Wohnung des Pflegenden oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Die Wohnung ist im Inland oder im EU- EWR-Ausland.

Verfahrensablauf

  • Der Pflege-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
  • Die Steuererklärung kann schriftlich oder online abgeben werden.

Fristen

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 2.9.2024 und ab der Einkommensteuererklärung 2024 der 31.7. des Folgejahres.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Bescheid über die Einstufung als Pflege-bedürftiger ab Pflegegrad 2 und höher, Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“

Online Verfahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

  • Finanzielle und sonstige Hilfen
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer
  • Finanzielle und sonstige Hilfen
  • Betreuung
  • Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen
  • Finanzielle und sonstige Hilfen

Verwandte Themen

  • Alleinerziehende, Beantragung des Entlastungsbetrags
  • Altersentlastungsbetrag, Beantragung
  • Behinderten-Pauschbetrag, Beantragung
  • Pflegegeld, Beantragung
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 04.01.2024

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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