Verfahrensfreies Bauvorhaben, Informationen
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Beschreibung
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
- Bauverfahren
- Bauverfahren
Verwandte Themen
- Bauliche Anlage, Anzeige der Beseitigung
- Bauvorhaben, Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Bauvorhaben, Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
- Baugenehmigungsverfahren, Auskunft über den Bearbeitungsstand
- Bauvorhaben, Beantragung einer Baugenehmigung
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2023