VG Schöllkrippen (Druckversion)

Verfahrensfreies Bauvorhaben, Informationen

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Beschreibung

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

  • Bauverfahren
  • Bauverfahren

Verwandte Themen

  • Bauliche Anlage, Anzeige der Beseitigung
  • Bauvorhaben, Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
  • Bauvorhaben, Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
  • Baugenehmigungsverfahren, Auskunft über den Bearbeitungsstand
  • Bauvorhaben, Beantragung einer Baugenehmigung
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2023
http://www.gemeinde-blankenbach.de/