Wasserversorgung, Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
Regionale Ergänzung - Wasserversorgung, Zahlung der Wassergebühren
Verwandte Lebenslagen
- Ver- und Entsorgung
- Bauplanung
- Erschließung und Infrastruktur
Verwandte Themen
- Wasserversorgung, Beantragung eines Gartenanschlusses
- Wasserversorgung, Sicherstellung
- Wasserversorgung, Beantragung eines Grundstücksanschlusses
- Wasserversorgung, Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Wasserversorgung, Zahlung von Wasserbeiträgen
Zuständiges Amt
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06024 631461
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Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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