VG Schöllkrippen (Druckversion)

Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Verwandte Lebenslagen

  • Bewirtschaftung

Verwandte Themen

  • Kommunale Bäder, Zahlung der Benutzungsgebühren
  • Kommunale Bäder, Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-0
+49 6024 6735-99
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.03.2023
http://www.gemeinde-blankenbach.de/