Kommunale Bücherei / Bibliothek, Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können von der Stadt und Gemeinde Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren für die Benutzung einer kommulane Bücherei oder Bibliothek können in einer Satzung festgelegt werden.
Sie können sich über die Gebühren der vor Ort informieren oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.
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Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-0
+49 6024 6735-99
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 04.12.2020