Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Öffentlicher Linienverkehr, Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.

Beschreibung

Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.

Die Regierungen

  • erteilen Genehmigungen für Linienverkehre (zu ihnen zählen Verkehrsformen wie der Berufsverkehr, Schüler- und Kindergartenlinien, sowie Flughafenzubringerdienste),
  • erteilen Genehmigungen für Miet- und Ausflugsverkehr (Gelegenheitsverkehr).
  • erteilen Genehmigungen für internationale Linienverkehre,
  • erteilen Genehmigungen für Tarife,
  • erteilen in Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot der Mitnahme anderer Fahrgäste bei Schulbus- und Kindergartenlinien und
  • fördern die Unternehmer (Ausgleichsleistungen, Busse, Betriebshöfe usw.).

Von den für den Linienverkehr geltenden Vorschriften kann die Regierung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragssteller Ausnahmen erteilen.

Voraussetzungen

Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass

  1. die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
  2. er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
  3. die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
  4. er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Außerdem müssen die objektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sein (u. a. öffentliche Verkehrsinteressen, Voraussetzungen der Nahverkehrsplanung).

Hinweise

Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) enthält über das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hinausreichende Vorschriften über:

  • den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
  • das Verhalten im Fahrdienst
  • Verhaltensvorschriften der Fahrgäste
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Einrichtung von Haltestellen

Kosten

Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.07.2023

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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