Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Freiwilliges Ökologisches Jahr, Bewerbung

Sie können sich für die Teilnahme am Freiwilliges Ökologisches Jahr bei einem Träger bewerben.

Beschreibung

Das Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) ist als Bildungs- und Orientierungsjahr ein Angebot an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren, die ein Jahr freiwillig in einer Einrichtung des Natur- und Umweltschutzes oder der Umweltbildung arbeiten und lernen wollen.

Das FÖJ vermittelt ökologische Grundkenntnisse und bietet die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren sowie Persönlichkeit und Umweltbewusstsein im Umgang mit Natur und Umwelt zu entwickeln. Es wird ganztägig oder in Teilzeit als überwiegend praktische Hilfstätigkeit an geeigneten Einsatzstellen geleistet.

Die Teilnahme an 5 einwöchigen Seminaren ist Pflicht. Diese dienen der Umweltbildung und der Bildung zur Nachhaltigkeit, dem Erfahrungsaustausch und zur Unterstützung bei Fragen der persönlichen und beruflichen Lebensplanung.

FÖJ-Einsatzstellen: Umwelt- und Naturschutzbehörden, Walderlebniszentren, Ökologische Landwirtschaft und Gartenbau, Jugendhäuser, Waldkindergärten, Bildungseinrichtungen wie z. B. Umweltstationen, Fairer Handel, Forschungseinrichtungen und technischer Umweltschutz, Umwelt- und Jugendverbände.

Das FÖJ kann nur bei einem durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zugelassenen Träger abgeleistet werden. Diese sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der pädagogischen Begleitung und Auswahl der Einsatzstellen.

Die Teilnehmer verpflichten sich in der Regel für ein Jahr. Sie erhalten wie im Freiwilligen Sozialem Jahr Taschengeld, freie Unterkunft und Verpflegung oder entsprechenden Kostenersatz, Sozialversicherungsschutz und Urlaub. Kindergeld oder Waisenrente werden in der Regel weitergezahlt.

 

Voraussetzungen

Keine Freiwillige bzw. kein Freiwilliger darf bei Beginn des FÖJ das 26. Lebensjahr schon vollendet haben. Das bedeutet, keine FÖJ'lerin bzw. FÖJ'ler darf im Laufe des FÖJ 27 Jahre alt werden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 06.03.2024

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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63825 Schöllkrippen
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