Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Rauminformationssystem Bayern, Fachauskunftssystem der Landes- und Regionalplanung

Das Rauminformationssystem Bayern (RISBY) ist ein Geographisches Informationssystem mit Themen der Landes- und Regionalplanung. Diese Fachthemen können mit weiteren Fachdaten sowie Landkarten und Luftbildern der Bayerischen Vermessungsverwaltung kombiniert werden.

Beschreibung

Das Rauminformationssystem Bayern besteht aus folgenden Säulen: 

  • dem Geoinformationssystem mit raumbezogenen Daten (Geodaten). Es enthält u.a. die Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramms Bayern, Inhalte aus den Regionalplänen u. a. Fachdaten, die mit z.T. zu lizenzierenden Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung wie Landkarten und Luftbilder beliebig kombinierbar sind.
  • den Geodatendiensten, die es ermöglichen, raumbezogene Daten (Geodaten) mit Hilfe des Internets zu nutzen.

Die veröffentlichten Geodatendienste sind in der Anwendung RISBY eingebunden und können darüber hinaus im Geoportal Bayern aufgerufen und in andere Geoinformationssysteme oder Viewer eingebunden werden.

Folgende Geodatendienste werden angeboten:

Regionalplanung in Bayern: Der Geodatendienst beinhaltet diverse Layer aus ausgewählten Themenbereichen der Regionalplanung aus dem Rauminformationssystem Bayern (RISBY), wie z. B. Energie, Verkehr, Natur und Landschaft, Wasserwirtschaft und Rohstoffsicherung. In der Regel umfasst der Darstellungsbereich den Maßstab 1:15.000 bis 1:500.000, Bezugsmaßstab ist 1:100 000. Hinweis: Dieser Dienst stellt nur ausgewählte Regionalplanfestlegungen zu den Themen dar und ersetzt nicht die allein verbindliche Originalfassung des Regionalplans. Die Regionalpläne beinhalten über die zeichnerischen Darstellungen der Ziele und Grundsätze hinaus, verbindliche textliche Festlegungen zum Thema sowie deren Begründung.

Alpenplan: Der Alpenplan regelt im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) mit den Zonen A, B und C die Erschließung der bayerischen Alpen mit Verkehrsvorhaben, wie Seilbahnen und Liften, soweit sie dem öffentlichen Verkehr dienen, Ski-, Grasski- und Skibob-Abfahrten, Rodel- und Sommerrutschbahnen, öffentlichen Straßen, Privat-Straßen und Privatwegen (mit Ausnahme von Wanderwegen) sowie Flugplätzen (vgl. 2.3.3 bis 2.3.6 LEP). Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 vom 30.08.2013 (Blatt 2 und 3) und Nr. 23 vom 03.12.2019 (Blatt 1) im Maßstab 1:100.000.

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 16.02.2024

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