VG Schöllkrippen (Druckversion)

Marktordnung, Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Beschreibung

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-0
+49 6024 6735-99
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024
http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen