VG Schöllkrippen (Druckversion)

Amtliche Beglaubigungen

Für einige Amtswege müssen Sie Dokumente oder Unterschriften beglaubigen lassen, da diese sonst von den Behörden nicht anerkannt werden. Dies gilt besonders für ausländische und fremdsprachige Dokumente.

  • Amtliche Beglaubigung, Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
  • Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille
  • Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Vorbeglaubigung für die Legalisation
  • Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation
http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/lebenslagen