VG Schöllkrippen (Druckversion)

Anstellung und Übernahme von Mitarbeitern

Das Personal für neu aufgebaute oder gegründete Behörden und Einrichtungen kann neu eingestellt oder von anderen Behörden oder Einrichtungen übernommen werden.

  • Kommunale Personalangelegenheiten, Informationen
  • Personalausgaben der Gemeinde, Informationen
  • Stellenbedarf und Personaleinsatz, Ermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörde
http://www.gemeinde-blankenbach.de/