VG Schöllkrippen (Druckversion)

Bewirtschaftung

Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.

  • Energieeffizienz, Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für kommunale Körperschaften für die Sanierung von Nichtwohngebäuden
  • Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
  • Sportstätte der Gemeinde, Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot, Anordnung
  • Kommunales Energiemanagement, Informationen
  • Kommunaler Schlachthof, Zahlung der Benutzungsgebühren
  • Kommunaler Schlachthof, Erlass von Benutzungsbedingungen
  • Kommunaler Hochbau, Informationen zur Sanierungsplanung
  • Kommunale öffentliche Einrichtungen, Zahlung der Benutzungsgebühren
  • Kommunale öffentliche Einrichtungen, Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunale Musikschule, Zahlung der Gebühren
  • Kommunale Musikschule, An-, Ab- und Ummeldung
  • Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
  • Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunale Bäder, Zahlung der Benutzungsgebühren
  • Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen
  • Friedhof, Leichenhaus, Erlass einer Benutzungsordnung
  • Energieeffizienz, Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für kommunale Unternehmen für die Sanierung von Nichtwohngebäuden
  • Volkshochschule, Erlass von Benutzungsregelungen
http://www.gemeinde-blankenbach.de/