Handelsregister- und Gewerbeabmeldung
Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.
- Gewerbeanzeige, Gewerbeabmeldung
- Handelsregister, Beantragung der Eintragung